Mietungsbedingungen für mobile Roller


1. Der Mieter erklärt, dass er das Objekt in gutem Zustand und ohne Schäden erhalten hat, mit Ausnahme derjenigen, die auf den beigefügten Fotos erkennbar sind.
2. Der Mieter ist mit der Nutzung des Rollers vertraut. Sie werden den SCOOTER nur auf öffentlichen Straßen und nicht am Strand, auf Sandwegen oder im Wasser benutzen.
3. Unsere Roller sind 1- oder 2-Personen-Roller (nur Zweisitzer und können daher nur von 1 oder 2 Personen genutzt werden). Passagiere ohne Sitzplätze sind nicht gestattet.
4. Der Vermieter kann vom Mieter die Zahlung einer Kaution verlangen. Diese Kaution kann in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden. Die Anzahlung beträgt:
- Kleiner Roller 150 €
- Mittelgroßer Roller 175 €
- Großer Roller 200 €
-Zweisitzer 250 €
Der Eigentümer erstattet die Kaution nach Rückgabe des Rollers und sämtlichen gemieteten Zubehörs. Der Eigentümer kann einen angemessenen Betrag unter anderem für Folgendes einbehalten:
- Schäden am Roller, die nicht auf den normalen Gebrauch des Rollers zurückzuführen sind
- Verlorenes oder beschädigtes Zubehör
- Den Roller zu spät nehmen.
5. Der gemietete Roller darf nur vom Vertragspartner dieses Vertrages genutzt werden.
6. Der Mieter wird den Roller bei Abwesenheit abschließen und ihn nachts in einem verschlossenen Raum oder Raum aufbewahren.
7. Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die am Roller entstehen und die er Dritten zufügt.
8. Der Mieter erhält 1 Rollerschlüssel, 1 Schlossschlüssel und ein passendes Ladegerät. Die Kosten für den Austausch von Schlüsseln, Ladegerät oder Elektroroller gehen zu Lasten des Mieters. Der Eigentümer stellt ein solides Schloss zur Verfügung, um Diebstahl zu verhindern.
9. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den Rollerschlüssel und den Schlossschlüssel zurückgeben. Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, diese Schlüssel an den Eigentümer zurückzugeben, muss der Mieter den Wert des Rollers an den Eigentümer zahlen. Der Wert des Rollers beträgt 1.250 Euro für einen kleinen Roller, 1.750 Euro für einen mittelgroßen Roller und 2.500 Euro für einen Zweisitzer-Roller ohne Mehrwertsteuer.
10. Der Mieter erklärt, über eine in Spanien gültige private Versicherung gegen Ansprüche Dritter zu verfügen. Plaza Movilidad haftet nicht für Schäden an Personen oder deren Eigentum.
11. Der Mieter meldet etwaige Mängel unverzüglich dem Eigentümer.
12. Dem Mieter ist es nicht gestattet, den gemieteten Roller unterzuvermieten, zu übereignen oder ihm die Nutzung sonst zu gestatten.
13. Der Eigentümer haftet nicht für die Folgen (un)sichtbarer Mängel des gemieteten Rollers.
14. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die direkt oder indirekt aus der Nutzung des gemieteten Rollers und seines Zubehörs entstehen.
15. Der Mieter lädt die Batterien gemäß der Bedienungsanleitung: „So laden Sie die Batterie Ihres Rollers auf“.

Der Eigentümer Der Mieter